Mitteilung an die Anteilsinhaber des Fonds Advance Emerging Europe Opportunities
Mitteilung an die Anteilsinhaber des Fonds Advance Emerging Europe Opportunities
Sofia, 21 November 2025
Sehr geehrter Anteilsinhaber,
Hiermit wird Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Anteilsinhaber („Anteilsinhaber“) des Vertragsfonds Advance Emerging Europe Opportunities mitgeteilt, dass der Verwaltungsrat seiner Verwaltungsgesellschaft „Karoll Capital Management EAD“ beschlossen hat, den Vertragsfonds Advance Emerging Europe Opportunities („Zuführungsfonds“) in Klasse A („Aufnehmende Klasse“) von Karoll – Advance Emerging Europe Opportunities („Aufnehmender Teilfonds“), einem Teilfonds des luxemburgischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITS), Karoll, zu verwalten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Kapitel 14 des bulgarischen Gesetzes über die Zusatzkollektivanlagen und die Gesellschaften für kollektive Anlagen in übertragbare Wertpapiere, Kapitel 8 des luxemburgischen Gesetzes von 2010 sowie den einschlägigen nationalen Gesetzen in Republik Bulgarien und im Großherzogtum Luxemburg, welche Art. 2 Abs. 1 Buchstabe (r) sowie Art. 37 – 48 der Richtlinie 2009/65/EG Zuführung im Sinne von Art. 142 Abs. 1 vom Gesetz über die Zusatzkollektivanlagen und die Gesellschaften für kollektive Anlagen in übertragbare Wertpapiere („Zuführung“) am Tag des Inkrafttretens der Umwandlung (wie in Anhang 1 bestimmt).
Das vorliegende Schreiben enthält Einzelheiten bezüglich des vorgeschlagenen Zuführungsgeschäfts sowie der Auswirkungen für Sie als Anteilsinhaber des Zuführungsfonds. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, haben die Begriffe in diesem Dokument die Bedeutung, die im Glossar in Anhang 1 angegeben ist. Der Zeitplan mit den wichtigsten Terminen für die Umsetzung der Zuführung ist in Anhang 3 dargestellt.
1. Begründung für die Zuführung
Die Entscheidung zur Durchführung der Zuführung wurde getroffen, um die flexiblen Möglichkeiten Luxemburgs hinsichtlich der Fondsstrukturierung und des Anlegerschutzes zu nutzen, die Möglichkeit des grenzüberschreitenden Vertriebs zu verbessern, bessere Bedingungen zu schaffen
und die betriebliche Effizienz zu optimieren sowie den Anlegern, wie etwa Fondsverwalter, Transferagenten, Vertriebsgesellschaften, Platzierer, Fonds-Ratingagenturen usw., Zugang zu spezialisierten Dienstleistern zu verschaffen, die im Sitzland des Zuführungsfonds nicht verfügbar sind. Darüber hinaus ermöglicht der Sitz des Zuführungsteilfonds in Luxemburg die Schaffung neuer Anteilsklassen mit unterschiedlichen Bedingungen und Gebühren für unterschiedliche Arten von Anlegern.
Die Verwaltungsräte von „Karoll Capital Management“ EAD und Karoll sind der Ansicht, dass die Entscheidung zur Durchführung der Zuführung im besten Interesse der Anteilinhaber des übertragenden Fonds liegt. Der aufnehmende Teilfonds wird ausschließlich am Wirksamkeitsdatum der Umwandlung gestartet.
2. Vergleich der Fonds
Durch die Zuführung werden die Anteilinhaber des Zuführungsfonds zu Aktionären eines luxemburgischen Fonds und daher unterliegen ihre Rechte als Aktionäre nach der Zuführung luxemburgischem Recht.
Sofern nachstehend nichts anderes angegeben ist, weist der aufnehmende Teilfonds ähnliche Merkmale wie der Zuführungsfonds auf.
Der Zuführungsfonds ist ein gemeinschaftlicher Investmentfonds, der Anteile ausgibt, und der aufnehmende Teilfonds ist ein Teilfonds einer als Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) organisierten Aktiengesellschaft. Infolge der Zuführung erhalten Anteilinhaber im Austausch für ihre Anteile am Zuführungsfonds Anteile der aufnehmenden Klasse.
Die Währung, in der die Anteile des Zuführungsfonds und die Anteile der aufnehmenden Klasse ausgegeben werden, ist EUR.
Die Anlagestrategien des Zuführungsfonds und des aufnehmenden Teilfonds sind ähnlich und werden zum Vergleich in Anhang 2 detailliert dargelegt.
Das Anlegerprofil, die regelmäßige Berichterstattung sowie die Grundsätze für die Zeichnung und Rücknahme von Anteilen des Zuführungsfonds und des aufnehmenden Teilfonds sind ähnlich.
Ein Handelstag des Zuführungsfonds ist jeder Tag, der in Bulgarien ein Geschäftstag ist und an dem die Börsen und/oder geregelten Märkte in den Ländern, in denen der Fonds wesentlich investiert ist, für den regulären Handel geöffnet sind. Ein Handelstag des aufnehmenden Teilfonds ist jeder volle Tag, an dem die Banken in Luxemburg für den gewöhnlichen Bankverkehr geöffnet sind.
Der Zuführungsfonds bietet keine Konversionen an, während der aufnehmende Teilfonds Konversionen zwischen Klassen und Teilfonds bietet.
Der Zuführungsfonds wird von „Karoll Capital Management“ EAD verwaltet. Karoll, dessen Teilfonds der aufnehmende Teilfonds ist, wird von der „Waystone Management Company“ (Lux) S.A. verwaltet. „Karoll Capital Management“ EAD fungiert jedoch mit demselben Portfoliomanagementteam als Anlageverwalter des Anlageportfolios des aufnehmenden Teilfonds.
Der Indikator für das Gesamtrisiko (SRI) des Zuführungsfonds und der aufnehmenden Klasse ist identisch – 4. SRI gibt an, wo ein Investmentfonds hinsichtlich seines potenziellen Risikos und seiner Rendite steht. Je höher der Wert, desto höher die potenziellen Erträge, aber auch das Risiko eines Kapitalverlusts. SRI-Indikatoren können sich im Laufe der Zeit ändern und sind möglicherweise kein zuverlässiger Indikator für das zukünftige Risikoprofil eines Investmentfonds.
Die maximale Verwaltungsgebühr der aufnehmenden Klasse entspricht der Verwaltungsgebühr des Zuführungsfonds. Die Betriebs-, Verwaltungs- und Servicekosten des aufnehmenden Teilfonds werden voraussichtlich höher sein als die des Zuführungsfonds. Die Zeichnungsgebühren der aufnehmenden Anteilsklasse werden ebenfalls höher sein als die des Zuführungsfonds, wobei darauf hingewiesen wird, dass bei der Durchführung der Zuführung keine Zeichnungsgebühr erhoben wird. Anhang 2 enthält einen detaillierten Vergleich der Verwaltungsgebühren, Betriebs-, Verwaltungs- und Servicekosten sowie der Zeichnungsgebühren.
Die Kosten, die Ergebnisse und die Risikoberechnungen sind im Basisinformationsblatt der aufnehmenden Klasse enthalten.
Es ist keine Änderung hinsichtlich der Behandlung sämtlicher im Aufnehmenden Teilfonds erzielter Erträge vorgesehen; diese werden weiterhin gemäß der Anlagestrategie des Aufnehmenden Teilfonds reinvestiert.
Anteilinhaber des Zuführungsfonds haben Anspruch auf weitere Informationen und Kopien von Dokumenten zum aufnehmenden Teilfonds und zur Zuführung, wie im Abschnitt „Zusätzliche Informationen“ unten beschrieben.
Ein Vergleich der Hauptmerkmale des Zuführungsfonds und des aufnehmenden Teilfonds ist in Anhang 2 aufgeführt.
Die Anteilinhaber des Zuführungsfonds werden darauf hingewiesen, dass sich ihre steuerliche Behandlung nach der Zuführung ändern kann. Die Anleger sollten beachten, dass die für den aufnehmenden Teilfonds geltende Steuergesetzgebung Auswirkungen auf die persönliche Steuersituation ihrer Anlage im aufnehmenden Teilfonds haben kann.
Die Anteile des Zuführenden Fonds werden gemäß den Bestimmungen des Prospekts des Zuführenden Fonds mit den entsprechenden Ausgabekosten ausgegeben und bis 17:00 Uhr (EET) am 7. Januar 2026 („Letzter Handelstag“) ohne Gebühren zurückgenommen. Während dieses Rücknahmezeitraums wird „Karoll Capital Management“ EAD die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des Zuführenden Fonds für einen Zeitraum von drei Arbeitstagen vorübergehend aussetzen, um die Anforderungen von § 4 der Übergangs- und Schlussbestimmungen des Gesetzes zur Einführung des Euro in der Republik Bulgarien umzusetzen. Datum der endgültigen Aussetzung der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des Zuführenden Fonds: Am 8. Januar 2026, dem ersten Arbeitstag nach dem Letzten Handelstag, wird „Karoll Capital Management“ EAD die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des Zuführenden Fonds endgültig aussetzen, um die Zuführung wirksam durchzuführen.
Bestehende Anteilinhaber, die ihre Anteile am Zuführungsfonds nicht vor dem Letzten Handelstag zurückgegeben haben, werden am tatsächlichen Wirksamkeitsdatum der Umwandlung Anteilsinhaber der aufnehmenden Klasse und erhalten die entsprechenden neuen Anteile der aufnehmenden Klasse (wie unten beschrieben) als Gegenleistung für die Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Zuführungsfonds auf die aufnehmende Klasse. Anteile des Zuführungsfonds gelten als annulliert, abgemeldet und verlieren ihren Wert.
„Karoll Capital Management“ EAD und Karoll SICAV sind der Ansicht, dass die Zuführung nicht zu einer Verwässerung der Ergebnisse führen sollte, wenn der Zuführungsfonds im aufnehmenden Teilfonds zugeführt wird.
Der Aufnehmende Teilfonds wird zum Wirksamkeitsdatum der Umwandlung gestartet. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des Aufnehmenden Teilfonds beginnt am 16. Januar 2026, dem ersten Arbeitstag nach dem Wirksamkeitsdatum der Umwandlung.
Das übertragene Anlageportfolio des Zuführungsfonds muss vor der Zuführung nicht neu ausbalanciert werden, um es an die Anlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds anzupassen.
Die folgenden neuen Anteile werden den Anteilinhabern infolge der Zuführung ausgegeben, wie folgt:
Zuführender Fonds | Aufnehmender Teilfonds | |||
Bezeichnung | ISINCode | Name | Anteilsklasse | ISINCode |
Advance Emerging Europe Opportunities Fonds | BG9000023077 | Karoll - Advance Emerging Europe Opportunities, ein Teilfonds von Karoll SICAV | Klasse A | LU3221847190 |
Jeder Anteilsinhaber, der in den Zuführungsfonds investiert hat, erhält die gleiche Anzahl neuer Anteile der aufnehmenden Klasse (einschließlich Bruchteilen bis zur vierten Dezimalstelle), wie er im Zuführungsfonds hält. Daher ist es nicht erforderlich, die Anzahl der an jeden Anteilsinhaber auszugebenden neuen Anteile gerundet zu werden.
Der Gesamtwert und die Anzahl der neu auszugebenden Anteile der aufnehmenden Klasse entsprechen dem Gesamtwert und der Anzahl der Anteile des Zuführungsfonds.
Für die neuen Anteile der aufnehmenden Klasse, die den Anteilinhabern des Zuführungsfonds im Rahmen der Zuführung im Austausch für ihre Anteile am Zuführungsfonds zugeteilt werden, fallen keine Ausgabeaufschläge, Rücknahmegebühren oder Konversionsgebühren an.
Der Zuführungsfonds erlischt nach der Zuführung gemäß dem Gesetz über die Zusatzkollektivanlagen und die Gesellschaften für kollektive Anlagen in übertragbare Wertpapiere.
Der Zuführungsfonds verfügt über ausreichende Rückstellungen zur Deckung bekannter Verbindlichkeiten. Alle zum Zeitpunkt der Zuführung fälligen Erlöse aus den Anteilen des Zuführungsfonds werden in die Berechnung des endgültigen Nettoinventarwerts pro Anteil des Zuführungsfonds einbezogen und nach der Zuführung im Nettoinventarwert pro Anteil der aufnehmenden Klasse berücksichtigt.
3. Kosten
Alle Kosten der Zuführung, einschließlich Rechts-, Buchhaltungs-, Depot- und sonstiger Verwaltungskosten, werden von „Karoll Capital Management“ EAD getragen.
4. Steuerliche Folgen
Bitte beachten Sie, dass die Zuführung in Ihrem Steueransässigkeitsland ein steuerpflichtiges Ereignis darstellen kann. Ihre Steuersituation kann sich infolge der Zuführung gemäß den Steuergesetzen Ihres Staatsbürgerschafts-, Wohnsitz-, Firmensitz- oder Gründungslandes ändern. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich von Ihrem Finanzberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der aufnehmende Teilfonds, an dem Sie Anteilsinhaber werden, Ihren Anforderungen und Ihrer Situation entspricht.
6. Was Sie tun müssen
Sofern Sie sich nicht entscheiden, Ihre Anteile am Zuführenden Fonds – wie unten beschrieben – vor dem Letzten Handelstag zurückzugeben, werden Sie am Wirksamkeitsdatum der Umwandlung automatisch Aktionär des Aufnehmenden Teilfonds und erhalten kurz danach eine Bestätigung mit Details zu Ihrem Bestand an neuen Anteilen. Der Handel mit den neuen Anteilen beginnt am 16. Januar 2026, dem ersten Arbeitstag nach dem Wirksamkeitsdatum der Umwandlung.
Sie haben das Recht, Ihre Anteile am Zuführenden Fonds bis 17:00 Uhr (EET) am 7. Januar 2026 gemäß den Bestimmungen des Prospekts des Zuführenden Fonds gebührenfrei zurückzugeben. Nach diesem Datum werden Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen des Zuführenden Fonds ausgesetzt.
7. Zusätzliche Informationen
Eine Kopie der wesentlichen Informationen für den Anleger von Klasse A des aufnehmenden Teilfonds, die sorgfältig gelesen werden sollte, ist diesem Dokument beigefügt hier. Kopien des Prospekts und der Satzung von Karoll, eine Kopie des Prüfberichts zum Zuführungsplan, eine Kopie des Zuführungsplans und eine Kopie der entsprechenden Bestätigungserklärungen der Verwahrstellen in Bezug auf die Zuführung erhalten Sie jeweils kostenlos auf schriftliche Anfrage bei „Karoll Capital Management“ EAD.
Bei Fragen oder für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter unserer eingetragenen Adresse.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Namen des Verwaltungsrats der
„Karoll Capital Management“
Anhang1
Glossar
2010 Gesetz | Das luxemburgische Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen, geändert; |
Richtlinie 2009/65/EG |
Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW/UCITS); |
EET |
Osteuropäische Zeit; |
Wirksamkeitsdatum der Umwandlung |
das Wirksamkeitsdatum der Umwandlung (voraussichtlich der 15.01.2026) |
KID = wesentliche Informationen für den Anleger |
ein Kurzdokument mit Schlüsselinformationen für Anleger, wie definiert in der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 der Kommission vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte; |
LACISOUCI |
das bulgarische Gesetz über die Tätigkeit von Organismen für gemeinsame Anlagen und anderen Organismen für gemeinsame Anlagen; |
Letzter Handelstag |
der letzte Tag, an dem Anteilsinhaber die Rücknahme ihrer Anteile am Zuführungsfonds kostenlos beantragen können |
Zuführung |
die Zuführung der Anteile des Zuführungsfonds in die aufnehmende Klasse; |
Neue Aktien |
Aktien der Klasse A des aufnehmenden Teilfonds, die im Rahmen der Zuführung ausgegeben werden; |
Aktionäre |
jede Person, die als Aktionär des aufnehmenden Teilfonds eingetragen ist; |
Anteile |
Anteile des Zuführungsfonds; |
Anteilsinhaber |
jede Person, die als Anteilsinhaber des Zuführungsfonds eingetragen ist. |
Anhang2
Zuführung des Fonds „Advance Emerging Europe Opportunities“ in Karoll – „Advance Emerging Europe Opportunities“
Vergleich der wesentlichen Merkmale
Merkmal | Zuführungsfonds | Aufnehmender Teilfonds |
Rechtsträger | Advance Emerging Europe Opportunities Fonds | Karoll Teilfonds: Karoll - Advance Emerging Europe Opportunities |
Rechtsform | Vertragsfonds | Teilfonds einer Aktiengesellschaft in der Rechtsform einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV). |
Zuständigkeit | Republik Bulgarien | Großherzogtum Luxemburg |
Fondsart | OGAW | OGAW |
Verwaltungsgesellschaft | „Karoll Capital Management“ EAD, Republik Bulgarien | „Waystone Management Company (Lux)“ S.A., Großherzogtum Luxemburg |
Portfoliomanagementgesellschaft | „Karoll Capital Management“ EAD | „Karoll Capital Management“ EAD |
Anlageberater | Keine | Keine |
Verwahrstelle | UniCredit Bulbank AD, Bulgarien | Quintet Private Bank (Europe) S.A., Großherzogtum Luxemburg |
Handel | Täglich | Täglich |
Handelstage | ist jeder Tag, der in Bulgarien ein Geschäftstag ist und an dem die Börsen und/oder geregelten Märkte in den Ländern, in denen der Fonds wesentlich investiert ist, für den regulären Handel geöffnet sind. Handelsschluss: 17:00 Uhr (bulgarische Zeit) | jeder volle Tag, an dem die Banken in Luxemburg für den gewöhnlichen Bankverkehr geöffnet sind. Handelsschluss: 16:00 Uhr (luxemburgische Zeit) |
Aufgeschobene Rücknahme | Keine aufgeschobene Rücknahme. | Wenn Rücknahmeanträge für mehr als 10% des Nettoinventarwerts des Teilfonds oder einer Anteilsklasse eingehen, hat der Verwaltungsrat das Recht, Rücknahmen aufzuschieben, sodass diese den Schwellenwert von 10% nicht überschreiten, bis ausreichende Liquidität sichergestellt ist. |
Anlageziel und -politik | Das Hauptziel des Fonds besteht darin, den Wert der Investitionen der Anteilsinhaber durch die Realisierung von Kapitalgewinnen bei gleichzeitiger Übernahme eines hohen Risikoniveaus zu steigern. Ziel des Fonds ist es, langfristiges Wachstum des Investitionswertes durch Kapitalgewinne mit hohem Risiko sicherzustellen. Zur Erreichung der Hauptziele seiner Anlagetätigkeit verfolgt der Fonds eine Politik aktiver Investitionen in Aktien von Unternehmen aus Mittel- und Osteuropa (MOE), hauptsächlich aus Polen, der Tschechischen Republik, Ungarn, Österreich (mit Engagement in Zentral- und Osteuropa), Slowenien, Estland und Litauen. Der Fonds strebt eine aktive Teilnahme an IPO-Geschäften an. Die Teilnahme des Fonds an IPO-Geschäften in verschiedenen Ländern innerhalb und außerhalb der MOE-Region und liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. In Fällen, in denen IPO-Geschäfte in Ländern außerhalb der MOE stattfinden, besteht das Ziel darin, attraktive kurzfristige Chancen taktisch zu nutzen, wobei ein kürzerer Anlagehorizont akzeptabel ist. Investitionen in Aktien von Unternehmen aus Rumänien, Serbien, Kroatien, Bulgarien, Türkei, Albanien, Griechenland, Zypern, Bosnien und Herzegowina, der Slowakei, Kasachstan, Montenegro, Nordmazedonien, Ukraine und Lettland sind ebenfalls zulässig. Der Fonds kann auch in Aktien von Unternehmen investieren, die Umsätze in der Region Mittel- und Osteuropa generieren und an ausländischen Börsen gehandelt werden. Der Fonds strebt ein optimales Gleichgewicht zwischen Risiko und Rendite an, und die Portfoliostruktur wird je nach Marktbedingungen angepasst. Zur Sicherstellung der Liquidität kann das Portfolio des Fonds Geldmittel enthalten. Der Fonds strebt keine Ergebnisse an, die an einen bestimmten Marktindex gebunden sind. Es gibt keinen festgelegten Referenzindex (benchmark), mit dem der Fonds verglichen wird. Der Fonds konzentriert sich nicht auf Investitionen in einen bestimmten Industriezweig oder Marktsektor. | Das Anlageziel des Teilfonds ist es, langfristiges Wachstum durch Kapitalsteigerung zu erreichen, indem hauptsächlich in ein aktiv verwaltetes Portfolio aus Aktien von zum Handel zugelassener Unternehmen investiert und an Börsengängen („IPO“) in Schwellenländern Mittel- und Osteuropas teilgenommen wird. Der Teilfonds wird bis zu 100% seines Nettovermögens in Aktien von Unternehmen investieren, die an den Börsen der Länder Mittel- und Osteuropas gehandelt werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Polen, die Tschechische Republik, Ungarn, Österreich, Slowenien, Griechenland, Rumänien, Kroatien, Estland und Litauen). Der Teilfonds kann auch in Aktien von Unternehmen investieren, die Umsätze in der Region Mittel- und Osteuropa generieren und an Börsen in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten gehandelt werden. Der Teilfonds strebt ebenfalls an, bis zu 10% seines Nettovermögens, aktiv an IPO-Geschäften teilzunehmen, hauptsächlich (aber nicht ausschließlich) in der Region Mittel- und Osteuropa. In Fällen, in denen die Transaktionen in Ländern außerhalb der Region Mittel- und Osteuropa, aber innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stattfinden, wird das Ziel sein, attraktive Chancen taktisch zu nutzen, auch mit kürzerem als dem üblichen Anlagehorizont. Der Teilfonds kann bis zu 20% seines Nettovermögens in zusätzlichen Liquiditätsanlagen halten. Zu Zwecken des Liquiditätsmanagements kann der Teilfonds auch in Termineinlagen bei Kreditinstituten investieren, die auf Verlangen zahlbar sind oder jederzeit gekündigt werden können und eine Laufzeit von höchstens 12 Monaten haben, und zwar in Form von Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds. Unter außergewöhnlich ungünstigen Marktbedingungen und wenn dies im Interesse der Anleger gerechtfertigt ist, kann der Teilfonds vorübergehend bis zu 100% seines Nettovermögens in zusätzliche Liquiditätsanlagen und andere liquide Instrumente investieren. Darüber hinaus kann das Nettovermögen des Teilfonds unter solchen außergewöhnlichen Marktbedingungen vorübergehend vom angegebenen Anlageschwerpunkt oder der angegebenen Anlagepolitik abweichen, vorausgesetzt, dass die Gesamtanlagestrategie, einschließlich Liquiditätsanlagen, beibehalten wird. Investitionen in OGAW (UCITS) oder andere OGA (UCI, „Zielfonds“) sind bis zu maximal 10% des Vermögens des Teilfonds zulässig, wodurch der Teilfonds als Zielfonds qualifiziert ist. Der Teilfonds kann auch in Vorzugsaktien investieren, die an einem geregelten Markt zugelassen oder gehandelt werden. Der Teilfonds kann bis zu 10% seines Nettovermögens in Zweckgesellschaften für Akquisitionen („SPACs“) investieren, die an einem geregelten Markt zugelassen sind und dort gehandelt werden. |
Basiswährung | EUR | EUR |
Typisches Anlegerprofil | Die Anlagepolitik des Fonds sieht einen Schwerpunkt vorwiegend auf Aktien führender Unternehmen aus den Schwellenländern Mittel- und Osteuropas vor. Dies bedeutet, dass der Fonds bestrebt ist, eine höhere Rendite zu erzielen, während ein hohes Risiko übernommen wird. Zudem sind Schwellenmärkte mit einem vergleichsweise höheren Risiko verbunden. Daher gilt der Fonds als geeignet für Anleger, die langfristig ein hohes Einkommen anstreben und bereit sind, erhebliche kurzfristige Kursschwankungen der Anteile zu akzeptieren. Um das Risiko kurzfristiger Kursschwankungen zu verringern, wird den Anlegern im Fonds ein Anlagehorizont von drei Jahren oder mehr empfohlen. | Das Risikoprofil des Teilfonds ist so ausgestaltet, dass Sie einen Anlagehorizont von mindestens drei Jahren haben sollten. Der Teilfonds kann für Anleger geeignet sein, die langfristig Kapitalzuwachs anstreben, keinen laufenden Ertrag aus ihrer Anlage suchen und bereit sind, das mit der Anlage verbundene erhöhte Risiko zu übernehmen. |
Derivate | Der Fonds wird keine Finanzderivate sowie Techniken und Instrumente im Zusammenhang mit übertragbaren Wertpapieren für Zwecke des effizienten Portfoliomanagements und der Absicherung verwenden. | Der Teilfonds wird in Finanzderivaten zu Absicherungs-, Anlage- oder effizientem Portfoliomanagementzwecken nicht investieren. |
Risikomanagement-Ansatz | Methode des Engagements | Methode des Engagements |
Indikator für das Gesamtrisiko (SRI) | 4 | 4 (Alle Aktienklassen) |
Verwaltungsvergütung | 1,5% p.a., vorbehaltlich Rücknahme nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft | Anteilsklasse A:1,5% p.a. Anteilsklasse B: 1,2% p.a. Anteilsklasse C: 1% p.a. Anteilsklasse D:0,85% p.a. Anteilsklasse I:0,85% p.a. |
Ergebnisgebühr | Es wird keine Ergebnisgebühr erhoben. | Es wird keine Ergebnisgebühr erhoben. |
Betriebs-, Verwaltungs- und Servicekosten | 0,4%p.a. | Für alle Anteilsklassen:1,06%p.a. |
Zeichnungsgebühr | Eine Zeichnungsgebühr von bis zu 0,9% des Nettoinventarwerts der zu zeichnenden Anteile kann zugunsten des Fonds erhoben werden. Für institutionelle Anleger und Anleger mit Investitionen über EUR 500 000 wird keine Zeichnungsgebühr erhoben. | Dem Teilfonds kann eine Zeichnungsgebühr von bis zu 1,5 % des Nettoinventarwerts der Anteile der Klasse A in Rechnung gestellt werden, sofern der Verwaltungsrat oder die globale Vertriebsgesellschaft des Fonds nicht auf diese Gebühr verzichtet oder sie reduziert. Für die anderen Anteilsklassen wird keine Zeichnungsgebühr erhoben. |
Rücknahmegebühr | Es wird keine Rücknahmegebühr erhoben. | Es wird keine Rücknahmegebühr erhoben. |
Konversionsgebühr | Nicht anwendbar. | Es wird keine Konversionsgebühr erhoben. |
Mindestanlagebetrag (in EUR) | Nicht anwendbar. | AnteilsklasseA:Nicht anwendbar Anteilsklasse B: 1 000 000 EUR Anteilsklasse C: 1 000 000 EUR Anteilsklasse D: 10 000 000 EUR Anteilsklasse I:Nicht anwendbar |
Geschäftsjahr |
Anhang3
Zeitplan der Zuführung
Maßnahme | Datum |
Frist für den Eingang von Aufträgen für Transaktionen mit Anteilen des Zuführenden Fonds | |
Aussetzung des Handels mit Anteilen des Zuführenden Fonds | |
Wirksamkeitsdatum der Umwandlung | |
Handelsaufnahme der neuen Anteile |